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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertrag

 

1.1. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Unterschrift der Vertragspartner zustande.

Der Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages gilt auch dann vollzogen, wenn das Onlineformular auf der Homepage ausgefüllt und abgesandt wird. Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt 12 Monate. Das Studio bestätigt die Annahme der Mitgliedschaft via Email. Dieser Tarif „Student“ gilt nur für Vollzeitstudenten mit gültiger Immatrikulationsbescheinigung! Diese ist einmal jährlich erneut im Original vorzuzeigen. Nach Ablauf der Immatrikulationsbescheinigung muss der Tarif „Student“ in einen anderen Tarif gewandelt werden. Die Mitgliedschaft bleibt hiervon jedoch unberührt. Mit dieser Tarifwandlung verlängert sich die Mitgliedschaft um weitere 12 Monate.

 

1.2. Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ab dem Tag des Abschlusses des Vertrages ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Der Vertrag kommt mit der Annahme Ihres Online abgegebenen Angebotes durch die versandte Bestätigungsmail zustande. Der Widerruf kann mittels eindeutiger Erklärung (z. B. Postbrief, Email) erfolgen.

Folgen des Widerrufs

Innerhalb von 14 Tagen kann dieser Onlinevertrag schriftlich und ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Ist der Widerruf wirksam, wird Ihnen das Studio alle bis dahin gezahlten Leistungen erstatten. Der Widerruf befindet sich auf dem Onlinevertragsausdruck. Die Kenntnis der Widerrufsbelehrung muss auf der Onlineplattform bestätigt werden.

 

1.3. Leistungsumfang

Während der Öffnungszeiten gewährt das Studio dem Mitglied für seinen Mitgliedschaftstarif alle vereinbarten Leistungen.

 

1.4. Zusätzliche Leistungen

Für zusätzlich angebotene Leistungen oder Produkte kann das Studio bei Inanspruchnahme weitere Gebühren bzw. Kosten erheben.

 

1.5. Jugendliche

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr können Mitglieder nur im Beisein von Erziehungsberechtigten trainieren.

 

2. Zutrittsmedium

 

2.1. Zugangsberechtigung zum Studio

Nach Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages erhält das Mitglied ein Mitgliedsarmband als Zutrittsmedium. Ohne das Mitgliedsverband ist der Zuritt zum Studio nicht gestattet.

 

2.2. Erstausstellungsgebühr

Für die Ausgabe des Mitgliedsarmbandes wird eine Gebühr von EUR 19,90 erhoben.

 

2.3. Umgang mit dem Zutrittsmedium

Das Mitglied ist verpflichtet, mit dem Mitgliedsarmband sorgsam umzugehen und einen Verlust umgehend beim Studio anzuzeigen, um das abhanden gekommene Zutrittsmedium umgehend zu sperren.

 

2.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

Die Mitgliedschaft im Studio kann nicht auf Dritte übertragen werden. Das Mitgliedsarmband darf ausschließlich persönlich verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00€ erhoben – Studiobetreiber kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten. Bereits bis dahin geleistete Zahlungen werden nicht erstattet. Eine vorherigen Abmahnung ist nicht nötig.

 

2.5. Neuausstellung des Zutrittsmediums

Bei Verlust oder Beschädigung, die zu einer Neuausstellung des Mitgliedsarmbandes führen, ist eine Gebühr von 19,90€ fällig.

 

2.6. Bargeldlose Zahlung mit dem Zutrittsmedium

Das Mitglied kann auf das Mitgliedsarmband ein Guthaben buchen lassen und damit bargeldlos Produkte und Leistungen im Studio bezahlen. Ein Anspruch des Mitglieds auf Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht. Ein bei Vertragsende vorhandenes Guthaben auf dem Zutrittsmedium wird auf das Girokonto des Mitglieds zurückgebucht oder mit bestehenden etwaigen Zahlungsrückständen verrechnet werden.

 

3. Nutzung Fitnessstudio

3.1. UV-Schutzverordnung

Diese kann im Studio inkl. der Anlage 8 (zu § 7 Absatz 4) Informationsschrift zu den Gefahren und Risiken einer UV-Bestrahlung eingelesen werden

 

3.2. Ordnung und Sauberkeit

Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der Verpflichtung zu Ordnung und Sauberkeit. Die Mitarbeiter sind berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios bzgl. der Ordnung und Sicherheit nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen uneingeschränkt Folge zu leisten.

 

3.3. Nutzung der Spinde

Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt, belegte Spinde bei Abwesenheit von Mitgliedern zu öffnen und auszuräumen.

 

3.4. Nutzung von Kundenparkplätzen

Kundenparkplätze dürfen vom Mitglied während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Im Falle einer Belegung von Parkplätzen bei Abwesenheit des Mitglieds im Studio ist das Studio zu einem kostenpflichtigen Abschleppen berechtigt.

 

3.5. Nutzung der Solarien & Massagebank

Nutzung der Solarien des Studios erfolgt auf eigene Gefahr. Jegliche Haftung für Folgen unsachgemäßer Nutzung und/oder Bedienung, fehlerhafter Beratung oder beratungswidersprechender Nutzung ist ausgeschlossen. Den Empfehlungen unseres Personals hinsichtlich Gerätewahl und Dauer der Besonnung sollte im eigenen Interesse Folge geleistet werden. Dosieren Sie die Besonnung vorsichtig, riskieren Sie nie einen Sonnenbrand, regulieren Sie die Leistung der Gesichtsbräuner. Achten Sie auf die Ihrem Hauttyp und Bräunungsgrad entsprechenden Besonnungszeiten. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen. Tragen Sie beim Sonnen eine Schutzbrille.nEntfernen Sie vor der Besonnung evtl. aufgelegtes Make-Up. Sollten Sie zum sogenannten Hauttyp I (keltischer Typ) gehören und auch in der natürlichen Sonne nicht oder kaum braun werden oder/und sollten Sie Medikamente einnehmen, die eine erhöhte Photosensibilität bewirken, raten wir von der Nutzung der Solarien ab (Hinweise im Beipackzettel Ihres Medikaments). Sollten Sie unter Krankheiten oder Unwohlsein leiden, Schwanger sein, oder sich in medikamentöser Behandlung befinden, empfehlen wir grundsätzlich, vor der Besonnung mit einem Arzt zu sprechen. Die Solarien und die Massagebank ist jeweils nur von 1 Person zu nutzen. Der Ausfall einer oder mehrerer Komponenten (Solariums, Massage, Getränke, Kurse, Sauna, Körperfettanalyse) oder die Nichterbringung anderer kostenloser Dienstleistungen außerhalb der Kernleistung (Fitness) begründet
keinen Ersatz- und/oder Erstattungsanspruch.

 

4. Pflichten des Mitglieds

 

4.1. Begleitung

Die Mitnahme von Tieren in das Studio ist untersagt.

 

4.2. Verletzung von Verhaltenspfllichten

Das Mitglied ist verpflichtet, nach Maßgabe der vorliegenden AGB´s obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist das Studio berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.

 

4.3. Änderung personengebundener Angaben

Änderungen vertragsrelevanter Daten hat das Mitglied dem Studio unverzüglich mitzuteilen.

 

4.4. Aufsichtspflicht für mitgebrachte Kinder

Eltern haften für Ihre Kinder, eine Beaufsichtigung kann aus rechtlichen Gründen nicht angeboten werden. Den Kindern wird gestattet, sich während des Trainings der Eltern in der Kinderecke aufzuhalten und dort alle angebotenen Beschäftigungsmöglichkeiten zu nutzen. Den Kindern ist es nicht gestattet, sich auf der Trainingsfläche aufzuhalten.

4.5. Sonstiges

Den Anweisungen bzgl. der Umsetzung der Corona-Verordnungen ist hier unabhängig persönlicher Überzeugungen Folge zu leisten. Behördliche Anweisungen und Anweisungen der Studioleitung sind ausnahmslos umzusetzen. Jedes Mitglied muss einen ausreichenden Maskenschutz selbstständig organisieren, falls derartige Maßnahmen von der Studioleitung angewiesen wurden. Trainiert wird ausschließlich mit sauberen Trainingsschuhe – Wechselschuhe sind mitzubringen. Nach den Übungen werden die genutzten Gewichte auf den Gewichtsständern geräumt.

 

5. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsverzug

 

5.1. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags

Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag, die Gebühr für das Mitgliedsarmband, die gebuchten Zusatzleistungen und die Trainerpauschale (halbjährlich) werden im Voraus jeweils am 1. des Monats abgebucht oder vom Mitglied bei den Mitarbeitern eingezahlt. Für letzteres muss dem Mitglied zwingend ein Einzahlbeleg/Quittung ausgestellt werden.

 

5.2. Kosten bei Rückbuchungen

Kosten für etwaige Rücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen.

 

5.3. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug kann ein vorübergehendes Leistungsverweigerungsrechten in Kraft treten. Entstehende Kosten einer Rechtsverfolgung trägt das Mitglied.

 

6. Dauer der Mitgliedschaft, Stilllegung

 

6.1. Erstlaufzeit

Die Erstlaufzeit einer Mitgliedschaft beträgt zwölf Monate. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Datum des vom Studio gegengezeichneten Mitgliedschaftsvertrag. Dies gilt auch bei einem vorzeitig eingeräumten Zutrittsrecht.

6.2. Vertragsverlängerung

Wird der Mitgliedschaftsvertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt, verlängert sich dieser um weitere 12 Monate.

6.3. Außerordentliche Kündigung

Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund, z. B. eine andauernde Sportunfähigkeit durch eine degenerative durch einen Arzt attestierte Erkrankung, vorzeitig beendet werden. Ein Wohnortwechsel begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht.

 

6.4. Stilllegung der Mitgliedschaft

Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann der Mitgliedsvertrag für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum in gegenseitigem Einvernehmen ausgesetzt werden. Gründe können z. B. eine bestätigte Schwangerschaft sein.

 

6.5. Form

Eine Kündigung muss schriftlich gegenüber dem Studio erklärt werden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs im Studio.

 

7. Verbotene Substanzen

 

7.1. Verbotene Substanzen

Der Konsum von und der Handel mit alkoholischen Getränken, Suchtgiften und Anabolika ist im Fitnessstudio nicht gestattet.

 

7.2. Folgen eines Verstoßes

Bei Zuwiderhandlungen bzgl. der Vorgaben der Ziffer 7.1. kann das Fitnessstudio vom Mitglied für jeden Fall der Vertragsverletzung eine Vertragsstrafe in Höhe von 150,00€ beanspruchen und den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

 

8. Haftungsbeschränkung

Bei Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen.

 

9. Datenschutz

 

9.1. Datenspeicherung

Das Fitnessstudio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Die Zeitdauer der Speicherung entspricht der rechtlichen Zulässigkeit. Diese erfassten anonymisierten Daten werden zur Optimierung der Trainingsbedingungen im Studio verwendet.

 

9.2. Videoüberwachung

Unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes behält sich das Fitnessstudio vor, den Eingangsbereich und Parkflächen vor und hinter dem Fitnessstudio mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Dies wird durch entsprechende Hinweisschilder kenntlich gemacht.

 

10. Schlussbestimmungen

 

10.1. Änderungen dieser AGB´s

Das Fitnessstudio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen treten in Kraft, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist. Diese sind wirksam, wenn das Mitglied diesen nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht. Bei Widerspruch durch das Mitglied, behält sich das Fitnessstudio vor, den Mitgliedschaftsvertrag ordentlich zum Monatsende zu kündigen.

 

10.2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

(Stand: 24.08.2019)